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Satz
GG 17 Jedermann hat das Recht , sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 17
Jedermann
hat
das
Recht
,
sich
einzeln
oder
in
Gemeinschaft
mit
anderen
schriftlich
mit
Bitten
oder
Beschwerden
an
die
zuständigen
Stellen
und
an
die
Volksvertretung
zu
wenden
.