kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
GG 13. 4 Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit , insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr , dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden . Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden ; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 13. 4
Zur
Abwehr
dringender
Gefahren
für
die
öffentliche
Sicherheit
,
insbesondere
einer
gemeinen
Gefahr
oder
einer
Lebensgefahr
,
dürfen
technische
Mittel
zur
Überwachung
von
Wohnungen
nur
auf
Grund
richterlicher
Anordnung
eingesetzt
werden
.
Bei
Gefahr
im
Verzuge
kann
die
Maßnahme
auch
durch
eine
andere
gesetzlich
bestimmte
Stelle
angeordnet
werden
;
eine
richterliche
Entscheidung
ist
unverzüglich
nachzuholen
.