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EnglischBGB 2313. 2 For uncertain or unsecured rights and for doubtful obligations , the same applies as for rights and obligations that are subject to a condition precedent . The heir is obliged in relation to the person entitled to a compulsory share to ascertain an uncertain right and to pursue an unsecured right to the extent that this is compatible with orderly administration .
BGB 2313. 2 Für ungewisse oder unsichere Rechte sowie für zweifelhafte Verbindlichkeiten gilt das Gleiche wie für Rechte und Verbindlichkeiten , die von einer aufschiebenden Bedingung abhängig sind . Der Erbe ist dem Pflichtteilsberechtigten gegenüber verpflichtet , für die Feststellung eines ungewissen und für die Verfolgung eines unsicheren Rechts zu sorgen , soweit es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht .