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EnglischBGB 2301. 1 A promise of a donation made subject to the condition that the donee survives the donor is governed by the provisions concerning dispositions mortis causa . The same applies to a promise to fulfil an obligation or an acknowledgement of debt of the kind described in sections 780 and 781 , made by way of donation subject to this condition .
BGB 2301. 1 Auf ein Schenkungsversprechen , welches unter der Bedingung erteilt wird , dass der Beschenkte den Schenker überlebt , finden die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung . Das Gleiche gilt für ein schenkweise unter dieser Bedingung erteiltes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der in den §§ 780 , 781 bezeichneten Art .