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EnglischBGB 2213. 3 A creditor of the estate who asserts his claim against the heir may also assert his claim against the executor to the extent that the latter is required to permit execution against the objects of the estate subject to his administration .
BGB 2213. 3 Ein Nachlassgläubiger , der seinen Anspruch gegen den Erben geltend macht , kann den Anspruch auch gegen den Testamentsvollstrecker dahin geltend machen , dass dieser die Zwangsvollstreckung in die seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände dulde .