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EnglischBGB 2208. 2 If the executor is not required to execute the dispositions of the testator himself , he may demand execution from the heir , unless it is to be assumed that the testator intended otherwise .
BGB 2208. 2 Hat der Testamentsvollstrecker Verfügungen des Erblassers nicht selbst zur Ausführung zu bringen , so kann er die Ausführung von dem Erben verlangen , sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist .