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EnglischBGB 2138. 1 The obligation to surrender of the prior heir is restricted in cases of section 2137 to the objects of the estate that he still has . He may not require reimbursement of outlays on objects that under this restriction he does not have to surrender .
BGB 2138. 1 Die Herausgabepflicht des Vorerben beschränkt sich in den Fällen des § 2137 auf die bei ihm noch vorhandenen Erbschaftsgegenstände . Für Verwendungen auf Gegenstände , die er infolge dieser Beschränkung nicht herauszugeben hat , kann er nicht Ersatz verlangen .