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EnglischBGB 2077. 2 A testamentary disposition in which the testator has made provision for the person to whom he is engaged is ineffective if the engagement was dissolved before the testator's death .
BGB 2077. 2 Eine letztwillige Verfügung , durch die der Erblasser seinen Verlobten bedacht hat , ist unwirksam , wenn das Verlöbnis vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist .