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EnglischBGB 2001. 1 The inventory should state in full the objects of the estate that are in existence at the date of the devolution of the inheritance and the obligations of the estate .
BGB 2001. 1 In dem Inventar sollen die bei dem Eintritt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenstände und die Nachlassverbindlichkeiten vollständig angegeben werden .