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EnglischBGB 1978. 3 Expenses are to be reimbursed to the heir from the estate to the extent that he could require reimbursement under the provisions on mandate or on agency without specific authorisation .
BGB 1978. 3 Aufwendungen sind dem Erben aus dem Nachlass zu ersetzen , soweit er nach den Vorschriften über den Auftrag oder über die Geschäftsführung ohne Auftrag Ersatz verlangen könnte .