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EnglischBGB 1948. 1 A person who is entitled to inherit by disposition mortis causa may , if he would be entitled as an heir on intestacy without the disposition , disclaim the inheritance as an appointed heir and accept it as an heir on intestacy .
BGB 1948. 1 Wer durch Verfügung von Todes wegen als Erbe berufen ist , kann , wenn er ohne die Verfügung als gesetzlicher Erbe berufen sein würde , die Erbschaft als eingesetzter Erbe ausschlagen und als gesetzlicher Erbe annehmen .