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EnglischBGB 1911. 1 An absent person of full age whose abode is unknown is given a curator of absentees for his property matters to the extent that they require care . Such a curator must in particular also be appointed for him if he has made arrangements by giving a mandate or a power of attorney but circumstances have arisen that give reason to revoke the mandate or the power of attorney .
BGB 1911. 1 Ein abwesender Volljähriger , dessen Aufenthalt unbekannt ist , erhält für seine Vermögensangelegenheiten , soweit sie der Fürsorge bedürfen , einen Abwesenheitspfleger . Ein solcher Pfleger ist ihm insbesondere auch dann zu bestellen , wenn er durch Erteilung eines Auftrags oder einer Vollmacht Fürsorge getroffen hat , aber Umstände eingetreten sind , die zum Widerruf des Auftrags oder der Vollmacht Anlass geben .