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EnglischBGB 1795. 1 The guardian may not represent the ward : in a legal transaction between his spouse , his civil partner or one of his lineal relatives on the one hand and the ward on the other hand , unless the legal transaction consists solely in the performance of an obligation , in a legal transaction the subject of which is the transfer or encumbrance of a claim of the ward against the guardian secured by pledge , mortgage , ship mortgage or suretyship or the cancellation or reduction of this security or which creates an obligation of the ward to effect such a transfer , encumbrance , cancellation or reduction , in a legal dispute between the persons designated in no . 1 and in a legal dispute on a matter of the kind designated in no . 2.
BGB 1795. 1 Der Vormund kann den Mündel nicht vertreten : 1. bei einem Rechtsgeschäft zwischen seinem Ehegatten , seinem Lebenspartner oder einem seiner Verwandten in gerader Linie einerseits und dem Mündel andererseits , es sei denn , dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht , 2. bei einem Rechtsgeschäft , das die Übertragung oder Belastung einer durch Pfandrecht , Hypothek , Schiffshypothek oder Bürgschaft gesicherten Forderung des Mündels gegen den Vormund oder die Aufhebung oder Minderung dieser Sicherheit zum Gegenstand hat oder die Verpflichtung des Mündels zu einer solchen Übertragung , Belastung , Aufhebung oder Minderung begründet , 3. bei einem Rechtsstreit zwischen den in Nummer 1 bezeichneten Personen sowie bei einem Rechtsstreit über eine Angelegenheit der in Nummer 2 bezeichneten Art .