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EnglischBGB 1667. 1 The family court may order that the parents submit an inventory of the property of the child and render an account of the management . The parents must affix to the inventory an affirmation that it is correct and complete . If the inventory submitted is inadequate , the family court may order that the inventory is made by a competent authority or by a competent official or notary .
BGB 1667. 1 Das Familiengericht kann anordnen , dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen . Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen . Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend , so kann das Familiengericht anordnen , dass das Verzeichnis durch eine zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird .