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EnglischBGB 1638. 1 The care for the property of the child does not extend to the property which the child acquires as a result of death or which is given it free of charge inter vivos if the testator by testamentary disposition or the donor when making the disposition stipulated that the parents were not to manage the property .
BGB 1638. 1 Die Vermögenssorge erstreckt sich nicht auf das Vermögen , welches das Kind von Todes wegen erwirbt oder welches ihm unter Lebenden unentgeltlich zugewendet wird , wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung , der Zuwendende bei der Zuwendung bestimmt hat , dass die Eltern das Vermögen nicht verwalten sollen .