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EnglischBGB 1607. 2 The same applies if the prosecution of rights against a relative within the country is excluded or substantially more difficult . The claim against such a relative , to the extent that another relative obliged under subsection ( 1 ) pays the maintenance , passes to the latter .
BGB 1607. 2 Das Gleiche gilt , wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist . Der Anspruch gegen einen solchen Verwandten geht , soweit ein anderer nach Absatz 1 verpflichteter Verwandter den Unterhalt gewährt , auf diesen über .