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EnglischBGB 1573. 2 If the income from appropriate gainful employment is not sufficient for complete maintenance ( section 1578 ) , he may , to the extent that he does not already have a maintenance claim under sections 1570 to 1572 , demand the differential amount between the income and full maintenance .
BGB 1573. 2 Reichen die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt ( § 1578 ) nicht aus , kann er , soweit er nicht bereits einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat , den Unterschiedsbetrag zwischen den Einkünften und dem vollen Unterhalt verlangen .