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EnglischBGB 1366. 3 Where the third party requests the spouse to obtain the necessary ratification of the other spouse , the latter may declare ratification only to the third party ; if he made a declaration to his spouse even before the request , the declaration becomes ineffective . The ratification may be made only within two weeks after the receipt of the request ; if it is not made , it is deemed to have been refused . If the family court substitutes the ratification , its order is effective only if the spouse communicates it to the third party within the two-week period ; failing this , the ratification is deemed to have been refused .
BGB 1366. 3 Fordert der Dritte den Ehegatten auf , die erforderliche Genehmigung des anderen Ehegatten zu beschaffen , so kann dieser sich nur dem Dritten gegenüber über die Genehmigung erklären ; hat er sich bereits vor der Aufforderung seinem Ehegatten gegenüber erklärt , so wird die Erklärung unwirksam . Die Genehmigung kann nur innerhalb von zwei Wochen seit dem Empfang der Aufforderung erklärt werden ; wird sie nicht erklärt , so gilt sie als verweigert . Ersetzt das Familiengericht die Genehmigung , so ist sein Beschluss nur wirksam , wenn der Ehegatte ihn dem Dritten innerhalb der zweiwöchigen Frist mitteilt ; andernfalls gilt die Genehmigung als verweigert .