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EnglischBGB 1361. 1 If the spouses are living apart , one spouse may demand from the other the maintenance appropriate with regard to the standard of living and the earnings and property situation of the spouses ; for outlays resulting from injury to body and health , section 1610a applies . If divorce proceedings are pending between the spouses , who are living apart , then maintenance , from the date when the proceedings are pending , also includes the costs of appropriate insurance for old age and for reduced earning capacity .
BGB 1361. 1 Leben die Ehegatten getrennt , so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs - und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen ; für Aufwendungen infolge eines Körper - oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig , so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderte Erwerbsfähigkeit .