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EnglischBGB 1360a. 4 If a spouse is not in a position to bear the costs of a legal dispute which relates to a personal matter , the other spouse has a duty to advance him these costs , insofar as this is equitable . The same applies to the costs of defence in criminal proceedings in which a spouse is the defendant .
BGB 1360a. 4 Ist ein Ehegatte nicht in der Lage , die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen , der eine persönliche Angelegenheit betrifft , so ist der andere Ehegatte verpflichtet , ihm diese Kosten vorzuschießen , soweit dies der Billigkeit entspricht . Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren , das gegen einen Ehegatten gerichtet ist .