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EnglischBGB 1298. 1 If an engaged person withdraws from the engagement , he must reimburse the other engaged person and the parents of the other engaged person , and also third parties who acted in place of the parents , for the damage arising from the fact that in expectation of the marriage they incurred outlays or liabilities . He must also compensate the other engaged person for the damage suffered by the latter because in expectation of the marriage he has taken other measures affecting his property or his earnings .
BGB 1298. 1 Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück , so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen , welche anstelle der Eltern gehandelt haben , den Schaden zu ersetzen , der daraus entstanden ist , dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind . Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen , den dieser dadurch erleidet , dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat .