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EnglischBGB 1276. 1 A pledged right may be cancelled by legal transaction only with the approval of the pledgee . Approval is to be declared to the person in whose favour it is given ; it is irrevocable . The provision of section 876 sentence 3 is unaffected .
BGB 1276. 1 Ein verpfändetes Recht kann durch Rechtsgeschäft nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers aufgehoben werden . Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären , zu dessen Gunsten sie erfolgt ; sie ist unwiderruflich . Die Vorschrift des § 876 Satz 3 bleibt unberührt .