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EnglischBGB 1255. 2 If the pledge is encumbered with the right of a third party , the approval of the third party is necessary . Approval is to be declared to the person in whose favour it is given ; it is irrevocable .
BGB 1255. 2 Ist das Pfandrecht mit dem Recht eines Dritten belastet , so ist die Zustimmung des Dritten erforderlich . Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären , zu dessen Gunsten sie erfolgt ; sie ist unwiderruflich .