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Satz
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EnglischBGB 1218. 2 The pledgee must notify the pledgor of the imminent spoilage without undue delay , unless notification is impracticable .
BGB 1218. 2 Der Pfandgläubiger hat dem Verpfänder von dem drohenden Verderb unverzüglich Anzeige zu machen , sofern nicht die Anzeige untunlich ist .