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EnglischBGB 1205. 2 The delivery of possession of a thing in the indirect possession of the owner may be replaced by the owner transferring indirect possession to the pledgee and notifying the possessor of the pledging .
BGB 1205. 2 Die Übergabe einer im mittelbaren Besitz des Eigentümers befindlichen Sache kann dadurch ersetzt werden , dass der Eigentümer den mittelbaren Besitz auf den Pfandgläubiger überträgt und die Verpfändung dem Besitzer anzeigt .