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EnglischBGB 1088. 1 The creditors of the grantor whose claims were already subject to interest at the time of the grant may for the duration of the usufruct also require the interest from the usufructuary . The same applies to other recurrent payments that in the case of proper management are satisfied from the income of the assets , if the claim arose before the usufruct was granted .
BGB 1088. 1 Die Gläubiger des Bestellers , deren Forderungen schon zur Zeit der Bestellung verzinslich waren , können die Zinsen für die Dauer des Nießbrauchs auch von dem Nießbraucher verlangen . Das Gleiche gilt von anderen wiederkehrenden Leistungen , die bei ordnungsmäßiger Verwaltung aus den Einkünften des Vermögens bestritten werden , wenn die Forderung vor der Bestellung des Nießbrauchs entstanden ist .