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EnglischBGB 1056. 2 The owner is entitled to terminate the lease or usufructuary lease , complying with the statutory notice period . If the usufructuary waives the usufruct , the termination is admissible only from the time on at which the usufruct would be extinguished without the waiver .
BGB 1056. 2 Der Eigentümer ist berechtigt , das Miet - oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen . Verzichtet der Nießbraucher auf den Nießbrauch , so ist die Kündigung erst von der Zeit an zulässig , zu welcher der Nießbrauch ohne den Verzicht erlöschen würde .