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EnglischBGB 1039. 2 If the outlay is not required to restore the thing , the duty to reimburse ends to the extent that the emoluments due to the usufructuary are adversely affected by the improper or excessive taking of emoluments .
BGB 1039. 2 Wird die Verwendung zur Wiederherstellung der Sache nicht verlangt , so fällt die Ersatzpflicht weg , soweit durch den ordnungswidrigen oder den übermäßigen Fruchtbezug die dem Nießbraucher gebührenden Nutzungen beeinträchtigt werden .