kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
EnglischBGB 1039. 1 The usufructuary also acquires the ownership of such fruits as he takes contrary to the rules of proper management or such fruits as he takes in excess because this has become necessary as the result of a particular event . However , notwithstanding his responsibility for fault , he is obliged to reimburse the owner the value of the fruits at the end of the usufruct and to provide security for the fulfilment of this obligation . Both the owner and the usufructuary may require that the amount to be reimbursed is used to restore the thing to the extent that this complies with proper management .
BGB 1039. 1 Der Nießbraucher erwirbt das Eigentum auch an solchen Früchten , die er den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider oder die er deshalb im Übermaß zieht , weil dies infolge eines besonderen Ereignisses notwendig geworden ist . Er ist jedoch , unbeschadet seiner Verantwortlichkeit für ein Verschulden , verpflichtet , den Wert der Früchte dem Eigentümer bei der Beendigung des Nießbrauchs zu ersetzen und für die Erfüllung dieser Verpflichtung Sicherheit zu leisten . Sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher kann verlangen , dass der zu ersetzende Betrag zur Wiederherstellung der Sache insoweit verwendet wird , als es einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht .