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EnglischBGB 1004. 1 If the ownership is interfered with by removal or retention of possession , the owner may require the disturber to remove the interference . If further interferences are to be feared , the owner may seek a prohibitory injunction .
BGB 1004. 1 Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt , so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen . Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen , so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen .