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EnglischBGB 994. 1 The possessor may require from the owner reimbursement of the necessary outlays made on the thing . However , for the period for which the emoluments remain due to him , the customary maintenance costs are not to be reimbursed him .
BGB 994. 1 Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen . Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit , für welche ihm die Nutzungen verbleiben , nicht zu ersetzen .