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EnglischBGB 991. 1 Where the possessor derives the right to possession from an indirect possessor , the provision of section 990 with regard to emoluments applies only if the requirements of section 990 are also satisfied by the indirect possessor or litigation is pending against the indirect possessor .
BGB 991. 1 Leitet der Besitzer das Recht zum Besitz von einem mittelbaren Besitzer ab , so findet die Vorschrift des § 990 in Ansehung der Nutzungen nur Anwendung , wenn die Voraussetzungen des § 990 auch bei dem mittelbaren Besitzer vorliegen oder diesem gegenüber die Rechtshängigkeit eingetreten ist .