kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
EnglischBGB 966. 2 If spoilage of the thing is to be feared , or if safekeeping is associated with disproportionately great costs , the finder must have the thing publicly auctioned . Before the auction , the competent authority must be notified . The proceeds of sale take the place of the thing .
BGB 966. 2 Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden , so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu lassen . Vor der Versteigerung ist der zuständigen Behörde Anzeige zu machen . Der Erlös tritt an die Stelle der Sache .