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EnglischBGB 965. 1 A person who finds a lost thing and takes possession of it must without undue delay notify the loser or the owner or another person entitled to receive .
BGB 965. 1 Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt , hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen .