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EnglischBGB 935. 1 The acquisition of ownership under sections 932 to 934 does not occur if the thing was stolen from the owner , is missing or has been lost in any other way . The same applies , where the owner was only the indirect possessor , if the possessor had lost the thing .
BGB 935. 1 Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein , wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden , verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war . Das Gleiche gilt , falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war , dann , wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war .