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EnglischBGB 925. 1 The agreement between the alienor and the acquirer ( declaration of conveyance ) necessary for the transfer of ownership of a plot of land under section 873 must be declared in the presence of both parties before a competent agency . Any notary is competent to receive the declaration of conveyance , notwithstanding the competence of other agencies . A declaration of conveyance may also be made in an in-court settlement or in an insolvency plan that has been finally and non-appealably confirmed .
BGB 925. 1 Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers ( Auflassung ) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden . Zur Entgegennahme der Auflassung ist , unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen , jeder Notar zuständig . Eine Auflassung kann auch in einem gerichtlichen Vergleich oder in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan erklärt werden .