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EnglischBGB 818. 1 The duty to make restitution extends to emoluments taken as well as to whatever the receiver acquires by reason of a right acquired or in compensation for destruction , damage or deprivation of the object obtained .
BGB 818. 1 Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige , was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechtes oder als Ersatz für die Zerstörung , Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstands erwirbt .