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EnglischBGB 816. 1 If an unauthorised person disposes of an object and the decision is effective against the authorised person , then he is obliged to make restitution to the authorised person of what he gains by the disposal . If the disposition is gratuitous , then the same duty applies to a person who as a result of the disposition directly gains a legal advantage .
BGB 816. 1 Trifft ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand eine Verfügung , die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist , so ist er dem Berechtigten zur Herausgabe des durch die Verfügung Erlangten verpflichtet . Erfolgt die Verfügung unentgeltlich , so trifft die gleiche Verpflichtung denjenigen , welcher auf Grund der Verfügung unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt .