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EnglischBGB 811. 2 Risk and costs must be borne by the person demanding presentation . The possessor may refuse presentation until the other party advances the costs and provides security for the risk .
BGB 811. 2 Die Gefahr und die Kosten hat derjenige zu tragen , welcher die Vorlegung verlangt . Der Besitzer kann die Vorlegung verweigern , bis ihm der andere Teil die Kosten vorschießt und wegen der Gefahr Sicherheit leistet .