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EnglischBGB 755. 1 If the part owners are jointly and severally liable for an obligation that they will have to discharge in the proportion of their shares in accordance with section 748 or that they have entered into for the purpose of discharging such an obligation , then each part owner may demand upon cancellation of the co-ownership that the debt is discharged out of the joint object .
BGB 755. 1 Haften die Teilhaber als Gesamtschuldner für eine Verbindlichkeit , die sie in Gemäßheit des § 748 nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu erfüllen haben oder die sie zum Zwecke der Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit eingegangen sind , so kann jeder Teilhaber bei der Aufhebung der Gemeinschaft verlangen , dass die Schuld aus dem gemeinschaftlichen Gegenstand berichtigt wird .