kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
EnglischBGB 738. 1 If a partner retires from the partnership , then his share in the assets of the partnership accrues to the remaining partners . The latter are obliged to return to the retiring partner under the provisions of section 732 the items he transferred to the partnership for use and to exempt him from joint debts and to pay him what he would receive in case of winding-up if the partnership had been dissolved at the time of his retirement . If joint debts are not yet due for repayment , then the remaining partners may provide the retiring partner with security instead of exempting him .
BGB 738. 1 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus , so wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu . Diese sind verpflichtet , dem Ausscheidenden die Gegenstände , die er der Gesellschaft zur Benutzung überlassen hat , nach Maßgabe des § 732 zurückzugeben , ihn von den gemeinschaftlichen Schulden zu befreien und ihm dasjenige zu zahlen , was er bei der Auseinandersetzung erhalten würde , wenn die Gesellschaft zur Zeit seines Ausscheidens aufgelöst worden wäre . Sind gemeinschaftliche Schulden noch nicht fällig , so können die übrigen Gesellschafter dem Ausscheidenden , statt ihn zu befreien , Sicherheit leisten .