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EnglischBGB 736. 1 If the partnership agreement stipulates that if a partner gives notice or dies or if insolvency proceedings are opened in relation to his assets , the partnership will be carried on by the remaining partners , then upon the occurrence of such an event the partner personally so affected retires from the partnership .
BGB 736. 1 Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt , dass , wenn ein Gesellschafter kündigt oder stirbt oder wenn das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird , die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fortbestehen soll , so scheidet bei dem Eintritt eines solchen Ereignisses der Gesellschafter , in dessen Person es eintritt , aus der Gesellschaft aus .