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EnglischBGB 716. 1 A partner may , even if excluded from management , inform himself personally of the affairs of the partnership , inspect the accounts and documents of the partnership and provide himself with a survey of the state of the assets of the partnership .
BGB 716. 1 Ein Gesellschafter kann , auch wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist , sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten , die Geschäftsbücher und die Papiere der Gesellschaft einsehen und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anfertigen .