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EnglischBGB 651j. 2 If the contract is terminated under subsection ( 1 ) , then the provisions of section 651e ( 3 ) sentences 1 and 2 and 651e ( 4 ) sentence 1 apply . Extra costs for return transport are to be borne by the parties one-half each . Apart from this , extra costs are borne by the traveller .
BGB 651j. 2 Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt , so finden die Vorschriften des des § 651e Abs . 3 Satz 1 und 2 , Abs . 4 Satz 1 Anwendung . Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen . Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last .