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EnglischBGB 648a. 1 A contractor for a building , outdoor facilities or a part thereof may demand a security from the customer for the remuneration also agreed in additional commissions and not yet paid , including associated incidental claims , which are to be estimated at ten per cent of the remuneration claim to be secured . Sentence 1 also applies to the same degree to claims replacing the remuneration . The claim of the contractor for a security is not ruled out by the customer being able to demand fulfilment or having accepted the work . Claims with which the customer is able to offset against the contractors right to remuneration are disregarded when calculating the remuneration unless they are non-contentious or have been ascertained with the force of law . The security is to be deemed sufficient even if the provider of the security reserves the right to revoke his promise , in case of substantial deterioration of the financial circumstances of the customer , with effect for claims to remuneration for building work that the contractor has not yet performed when the declaration of revocation is received .
BGB 648a. 1 Der Unternehmer eines Bauwerks , einer Außenanlage oder eines Teils davon kann vom Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen , die mit 10 vom Hundert des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind , verlangen . Satz 1 gilt in demselben Umfang auch für Ansprüche , die an die Stelle der Vergütung treten . Der Anspruch des Unternehmers auf Sicherheit wird nicht dadurch ausgeschlossen , dass der Besteller Erfüllung verlangen kann oder das Werk abgenommen hat . Ansprüche , mit denen der Besteller gegen den Anspruch des Unternehmers auf Vergütung aufrechnen kann , bleiben bei der Berechnung der Vergütung unberücksichtigt , es sei denn , sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt . Die Sicherheit ist auch dann als ausreichend anzusehen , wenn sich der Sicherungsgeber das Recht vorbehält , sein Versprechen im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestell ers mit Wirkung für Vergütungsansprüche aus Bauleistungen zu widerrufen , die der Unternehmer bei Zugang der Widerrufserklärung noch nicht erbracht hat .