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EnglischBGB 618. 1 The person entitled to services must furnish and maintain premises , devices and equipment that he must provide for performance of the services in such a way and must arrange services that must be undertaken on his order or under his supervision in such a way that the person obliged to perform services is protected against danger to life and limb to the extent that the nature of the services permits .
BGB 618. 1 Der Dienstberechtigte hat Räume , Vorrichtungen oder Gerätschaften , die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat , so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen , die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind , so zu regeln , dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist , als die Natur der Dienstleistung es gestattet .