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EnglischBGB 596a. 3 Subsection ( 1 ) also applies to timber intended for felling but not yet felled . If the usufructuary lessee has felled more timber than allowed in the case of proper use , then he must compensate the lessor for the quantity of timber that exceeds normal use . Assertion of additional damage is not excluded .
BGB 596a. 3 Absatz 1 gilt auch für das zum Einschlag vorgesehene , aber noch nicht eingeschlagene Holz . Hat der Pächter mehr Holz eingeschlagen , als bei ordnungsmäßiger Nutzung zulässig war , so hat er dem Verpächter den Wert der die normale Nutzung übersteigenden Holzmenge zu ersetzen . Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen .