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EnglischBGB 594d. 2 The heirs may contest the notice of termination of the usufructuary lessor and demand continuation of the lease if proper management of the leased property appears to be guaranteed by them or by a co-heir commissioned by them or by a third party . The usufructuary lessor may refuse the continuation of the lease if the heirs have not declared their objection at the latest three months prior to expiry of the lease and informed of the circumstances by reason of which further proper management of the leased property appears ensured . The enquiry and the refusal must occur in writing . If no agreement can be reached then the Agricultural Court [ Landwirtschaftsgericht ] decides on application .
BGB 594d. 2 Die Erben können der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen , wenn die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache durch sie oder durch einen von ihnen beauftragten Miterben oder Dritten gewährleistet erscheint . Der Verpächter kann die Fortsetzung des Pachtverhältnisses ablehnen , wenn die Erben den Widerspruch nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Pachtverhältnisses erklärt und die Umstände mitgeteilt haben , nach denen die weitere ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache gewährleistet erscheint . Die Widerspruchserklärung und die Mitteilung bedürfen der schriftlichen Form . Kommt keine Einigung zustande , so entscheidet auf Antrag das Landwirtschaftsgericht .