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EnglischBGB 594d. 1 If the usufructuary lessee dies , then both his heirs and the lessor are entitled within a month after obtaining knowledge of the death of the lessee to terminate the lease with a notice period of six months to the end of a calendar quarter .
BGB 594d. 1 Stirbt der Pächter , so sind sowohl seine Erben als auch der Verpächter innerhalb eines Monats , nachdem sie vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt haben , berechtigt , das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen .