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EnglischBGB 589. 2 If the usufructuary lessee permits use of the leased property to a third party , then he is responsible for any fault of the third party in its use , even if the lessor has given permission for this use by the third party .
BGB 589. 2 Überlässt der Pächter die Nutzung der Pachtsache einem Dritten , so hat er ein Verschulden , dass dem Dritten bei der Nutzung zur Last fällt , zu vertreten , auch wenn der Verpächter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat .